Das Wichtigste zuerst!Sie sollten bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden) einen
Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres
Fahrzeuges beauftragen. Die Kosten muss in der Regel die Versicherung
des Unfallgegners übernehmen. Nur so werden Sie die gesamte
Schadenhöhe vollständig ermitteln und durchsetzen
können. Es entstehen Ihnen
k e i n e K o s
t e n !
Bei Wertgutachten und
Kaskoschadengutachten erstellen wir Ihnen ein persönliches
Angebot.
Die Bewertung Ihres Fahrzeuges schafft Klarheit über den
aktuellen
Marktwert. Verschenken Sie hier nicht bares Geld. Auch beim Kauf eines
Fahrzeuges hat der prüfende Blick und das Fachwissen eines
Experten schon oft vor unangenehmen Überraschungen bewahrt.
Jeder
seriöse Verkäufer wird einer
Kurzeinschätzung durch
einen Kfz-Sachverständigen zustimmen.
Gehen Sie kein Risiko ein!
Sichern Sie sich
Ansprüche bei mangelhaft oder unsachgemäß
ausgeführten Fahrzeugreparaturen.
Die dabei enstehenden Kosten werden in der Regel von der Werkstatt
übernommen und können im Streitfall eingeklagt werden.
Ihre
Kfz Schadenexperten Rahms & Lachmann
Im
Schadenfall gut beraten!