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Das Wichtigste zuerst!
Sie sollten bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden) einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Die Kosten muss in der Regel die Versicherung des Unfallgegners übernehmen. Nur so werden Sie die gesamte Schadenhöhe vollständig ermitteln und durchsetzen können. Es entstehen Ihnen  k e i n e   K o s t e n !

Bei Wertgutachten und Kaskoschadengutachten erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot. Die Bewertung Ihres Fahrzeuges schafft Klarheit über den aktuellen Marktwert. Verschenken Sie hier nicht bares Geld. Auch beim Kauf eines Fahrzeuges hat der prüfende Blick und das Fachwissen eines Experten schon oft vor unangenehmen Überraschungen bewahrt. Jeder seriöse Verkäufer wird einer Kurzeinschätzung durch einen Kfz-Sachverständigen zustimmen. Gehen Sie kein Risiko ein!

Sichern Sie sich Ansprüche bei mangelhaft oder unsachgemäß ausgeführten Fahrzeugreparaturen. Die dabei enstehenden Kosten werden in der Regel von der Werkstatt übernommen und können im Streitfall eingeklagt werden.

Ihre Kfz Schadenexperten Rahms & Lachmann
Im Schadenfall gut beraten!

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